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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

der PV Team GmbH (nachfolgend PV Team genannt) für den Warenverkauf (Photovoltaik) an Unternehmen und Konsumenten (nachfolgend Käufer genannt)

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1. ALLGEMEINES

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(1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von PV Team abgeschlossenen Verträge. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen mit der Stellung eines Offerts/Angebots bzw. der Annahme eines Angebots von PV Team. Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, werden ausdrücklich widersprochen. Der Käufer erklärt mit dem Vertragsabschluss, dass dessen Einkaufs- und Lieferbedingungen für Rechtsgeschäfte mit PV Team ausdrücklich nicht gültig sind. Es gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen von PV Team als vereinbart.

(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen. Gegenüber Konsumenten sind diese nur insoweit anzuwenden, als diese die Bestimmungen des Privatrechts und Konsumentenschutzes nicht verletzen.

(3) Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verpflichtend, wenn diese von PV Team schriftlich bestätigt wurden.

(4) Vertragssprache ist deutsch.

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2. VERTRAGSABSCHLUSS

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(1) Offerte sind innerhalb der auf dem Angebot angegebenen Frist freibleibend. In Angeboten erwähnte Preise oder Lieferfristen sind außerhalb dieser im Angebot angegebenen Frist unverbindlich. Mit Unterschrift beider Vertragsparteien am Angebot legt der Käufer ein verbindliches Angebot gegenüber PV Team.

(2) Erst mit der schriftlichen Annahme durch PV Team des auf dem Offert basierenden Angebotes kommt ein Vertrag mit PV Team zustande.

(3) Enthält eine von PV Team abgegebene mündliche oder schriftliche Willens- oder sonstige Erklärung einen Fehler oder Irrtum, so ist PV Team befugt diese Erklärung formlos zu berichtigen. Die berichtige Form der Erklärung ist dann rechtlich wirksam.

(4) PV Team behält sich Eigentums- und Urheberrechte für alle dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen vor. Der Käufer hat diese vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

(5) Alle Angaben in Prospekten, Datenblättern und auf der Webseite sind unverbindlich. Alle Ansichtsmuster sind unverbindlich.

(6) PV Team schlägt dem Kunden bei Vertragsabschluss Fremdfirmen für die Montage und Installation der Ware vor. Hierbei tritt PV Team weder im eigenen Namen, noch auf eigene Rechnung, sondern als bloßer Vermittler auf. Kommt es zu einer Beauftragung entsteht ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der Fremdfirma und dem Kunden. PV Team übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für Ausführungen vom Fremdfirmen.

(7) PV Team ist nicht verpflichtet erforderliche (behördliche) Genehmigungen, sowie allenfalls (zivilrechtliche) Zustimmungserklärungen einzuholen. Sofern PV Team Hilfeleistungen bei der jeweiligen Einholung erbringt, so erfolgt dies, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, unentgeltlich. PV Team haftet nicht und leistet keine Gewähr für allfällige Hilfsleistungen bei der Einholung derartiger Genehmigungen.

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3. PREISE

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(1) Sämtliche Preise sind freibleibend inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten für die angegebenen Mengeneinheiten und Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe.

(2) Versand-, Lager- und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Diese Nebenkosten sind vom Käufer zu zahlen.

(3) Vereinbarte Preise haben nur Gültigkeit, wenn die Gesamtmenge vom Käufer abgenommen wird.

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4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

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(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung per Vorkasse ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf das von PV Team angegebene Konto zu leisten. Die Lieferung erfolgt frühestens nach Zahlungseingang.

(2) Bei gesondert vereinbarter Bezahlung auf Rechnung ist eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 60 % des gesamten Rechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss zu leisten. Die Differenz zwischen dem gesamten Rechnungsbetrag und der Anzahlung ist ohne Abzug sofort ab Rechnungserhalt zu leisten. Die Rechnung wird nach Einlangen der Lieferung im Lager an den Käufer gelegt. Die Lieferung erfolgt frühestens nach Zahlungseingang der Restsumme, dh. 40 % des gesamten Rechnungsbetrags.

(3) Bei Zahlungsverzug beansprucht PV Team Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank, sowie Mahnspesen in der Höhe von 1%, jedoch mindestens 15,- Euro, der noch ausstehenden Forderungen, sowie durch den Verzug entstandene Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen. Für Konsumenten gilt ein Verzugszinssatz von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank.

(4) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Käufer - auch im Fall von Mängelrügen oder bei der Geltendmachung von Gegenansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen - nur dann berechtigt, wenn die für die Aufrechnung vorgesehenen Gegenansprüche entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt (oder unumstritten) sind. Ist der Käufer Konsument, so ist er berechtigt eine Forderung, die im rechtlichen Zusammenhang zum Geschäft mit PV Team steht, aufzurechnen.

(5) Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

(6) Sollte der Käufer den vereinbarten Zahlungen oder sonstige Leistungen nicht nachkommen, oder schlechte Vermögensverhältnisse (Konkurs-, Insolvenzverfahren, Exekutionen, etc.) aufweisen, ist PV Team vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt, allfällige offene Rechnungen ab Rechnungsdatum einzufordern und von allen Verträgen zurückzutreten.

(7) Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PV Team nicht nachkommen bzw. wegen Zahlungsverzug ein Mahnverfahren oder Gerichtsverfahren gegen diesen eingeleitet sein, oder ein Insolvenzverfahren über dessen Vermögen beantragt sein, behält sich PV Team das Recht vor etwaige gewährte Rabatte, Skonti, Gutschriften oder sonstige Nachlässe und Vergütungen wieder rückgängig zu machen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.

(8) Jegliche Zessionsverbote in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als nicht vereinbart (siehe Pkt 1 Abs 1 dieser Bedingungen).

 

5. LIEFERBEDINGUNGEN

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(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt entweder direkt vom Hersteller bzw. Lieferanten oder vom Werksgelände von PV Team.

(2) Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, aber gelten nicht als verbindlich und verstehen sich nur als annähernd. Vereinbarte Terminlieferungen sind nur dann einhaltbar, wenn Hersteller die vereinbarten Produktionsfristen für deren Waren einhalten und es zu keinen unvorhersehbaren Schwierigkeiten beim Transport kommt.

(3) PV Team behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(4) Die Übernahme der gelieferten Ware hat, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Übernimmt der Käufer die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, so ist PV Team berechtigt die Ware anderweitig zu verwenden, (und/oder) vom Vertrag zurückzutreten, auf Kosten und Gefahr des Käufers bis zur Übernahme zu lagern oder gemäß § 1425 ABGB bei Gericht zu hinterlegen. Ist der Käufer ein Unternehmer, haftet dieser für alle Schäden und zusätzliche Aufwendungen, die durch eine verlängerte oder fehlgeschlagene Übernahme anfallen. Dieser hat alle Kosten zu übernehmen, die notwendig sind um die gelieferte Ware wieder im Werksgelände von PV Team einzulagern.

(5) Ansprüche auf Schadenersatz, Gewinnentgang oder Verzugsstrafe durch verspätete Lieferung gegen PV Team sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(6) Bei Abholung (Ab Werk oder Frei Frachtführer) ist der Erfüllungsort die Verladestelle von PV Team und die Beförderungsgefahr geht auf den Käufer ab der Verladung der Ware über. Die Sicherheitsvorschriften im Werksgelände von PV Team sind vom Käufer sowie dessen Erfüllungsgehilfen einzuhalten. Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, gilt als Versandmethode Ab Werk.

(7) Bei Zustellung durch PV Team oder ein von PV Team beauftragtes Transportunternehmen übernimmt dieser die Beförderungsgefahr und liefert die Ware zum vereinbarten Bestimmungsort (Lieferadresse) bis Bordsteinkante. Der Erfüllungsort ist der vereinbarte Bestimmungsort.

(8) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Käufer zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte dies zu dokumentieren (zB Fotoaufnahmen), sofort beim Transportunternehmen reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Telefon, Post) mit PV Team Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren kann.

(9) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

(10) Die Kosten der Lieferung werden immer vom Käufer getragen.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

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(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags und aller damit verbundenen Kosten und Spesen als Vorbehaltsware das Eigentum von PV Team. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist PV Team berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. Hierzu willigt der Käufer mit Vertragsabschluss ein, dass PV Team gegebenenfalls dessen Liegenschaften betreten darf um die Ware abzuholen.  Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, so steht PV Team das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware zum Rechnungsbetrag der entstandenen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum von PV Team durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer PV Team bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die PV Team zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware und verwahrt sie für PV Team unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von 6 (1).

(3) Der Käufer ist nicht berechtigt bereits gelieferte aber noch nicht vollständig bezahlte Ware weiter zu veräußern. Die Weiterveräußerung ist nur dann zulässig, wenn diese PV Team rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des neuen Käufers (des Käufer von PV Team) bekannt gegeben wurde und PV Team der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an PV Team abgetreten und PV Team ist jederzeit befugt, den neuen Käufer (des Käufer von PV Team) von dieser Abtretung zu verständigen.

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7. MÄNGELRÜGE

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Die gelieferte Ware ist bei der Übernahme vom Käufer oder ihm zurechenbaren Person zu überprüfen. Die Ware gilt als mangelfrei zugestellt, wenn bei der Übernahme keine Mängel oder spätestens 14 Tagen nach Übernahme keine versteckten Mängel festgestellt worden sind. Der Käufer muss spätestens 14 Tagen nach der Übernahme PV Team über Art und Umfang der Mängel berichten. Die Ware ist bis zur vollständigen Klärung bei sonstigem Haftungsausschluss nicht zu verwenden und beim Käufer ordnungsgemäß zu lagern.

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8. GEWÄHRLEISTUNG & SCHADENERSATZ

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(1) Bei einem von PV Team zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist PV Team nach dessen Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzleistung steht (dem Auftraggeber die Wahl zwischen) Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages je nach Tunlichkeit für beide Vertragsteile zu. Für Schäden die nicht die Ware betreffen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund des Käufers - sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht die gelieferte Ware betreffen, übernimmt PV Team keine Haftung. Von diesem Ausschluss, sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von PV Team verursacht werden. Ist der Käufer Konsument, so wird die Haftung für jene Schäden nicht ausgeschlossen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet werden.

(3) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von Vertragspflichten haftet PV Team nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.

(4) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Käufer oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung PV Teams ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.

 

9. PRODUKTHAFTUNG

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(1) Der Käufer ist verpflichtet in allen Belangen nach dem PHG mitzuwirken, allfälligen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern. Allfällige Regressforderungen von Vertragspartnern oder Dritten gegen PV Team sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch PV Team verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Für etwaige Regressansprüche ausländischer Abnehmer gilt österreichisches Recht unter Berücksichtigung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie unter Weiterverweisung durch Vorschriften des IPRG.

(2) Werden die gelieferten Waren durch den Käufer oder Dritte in ihrer Beschaffenheit verändert, mit anderen Produkten vermischt oder weiterverarbeitet, unsachgemäß angewendet oder gelagert, so ist die Haftung durch PV Team ausgeschlossen.

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10. PRODUKTINFORMATION, WARNHINWEISE & BERATUNG

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(1) Alle Angaben zu Produktinformationen, Verarbeitungs- und Beratungshinweise sind unverbindlich, können nur als allgemeine Information und Hilfestellung betrachtet werden, wurden von PV Team nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet und dürfen nicht verändert, kopiert oder ohne Wissen von PV Team weitergegeben werden. Sie begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus einem entstandenen Vertragsabschluss. Spezielle Arbeitsbedingungen und -umgebungen stehen außerhalb des Einflussbereichs von PV Team und der Käufer muss selbst die Eignung des Produkts prüfen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet bei eigener Anwendung, Weiterveräußerung oder Weitergabe alle Warnhinweise gemäß der Produktinformation (Lieferschein, Verpackungsaufdruck) und die jeweils gültigen Verarbeitungsrichtlinien zu beachten. Der Käufer haftet für die vollständige Einhaltung und ggf. Übermittlung an Dritte dieser Warnhinweise und Verarbeitungsrichtlinien.

(4) PV Team behält sich Eigentums- und Urheberrechte für alle dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen vor. Der Käufer hat diese vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

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11. GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG

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Der Käufer ist verpflichtet Information die er durch bei PV Team getätigte Aufträge und von dieser durchgeführte Lieferungen, sowie den daraus ergebende Arbeiten erhält als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Der Käufer ist verpflichtet diese vertraulich zu behandeln und hat den Zugriff unbefugter Dritter bestmöglich zu verhindern. Ausdrücklich ist eine Weiterempfehlung und Bewerbung des Produktes von der Geheimhaltungsverpflichtung nicht umfasst.

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12. ANZUWENDENDES RECHT & GERICHTSSTAND

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(1) Für alle aus diesem Vertragsverhältnis herausgehenden Streitigkeiten wird von PV Team und dem Käufer eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Es gilt der (nicht-)ausschließliche Gerichtsstand des für Handelssachen zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Ist der Käufer Konsument, so bleibt § 14 KSchG, sowie Artikel 15 ff EuGVVO von dieser Gerichtswahl unberührt.

 

13. UNWIRKSAMKEIT VON BESTIMMUNGEN

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(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen sind durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen zu ersetzen. Das Gleiche gilt für in diesen Bestimmungen nicht gehandelte Punkte.

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